Unter dem Namen STIFTUNG ZÜRCHER JOURNALISTENPREIS besteht eine Stiftung im Sinne der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sie wurde im Jahre 1980 vom Zürcher Presseverein ZPV errichtet.
Die Stiftung hat ihren Sitz am jeweiligen Ort des Geschäftsführers resp. Geschäftsführerin.
Die Stiftung bezweckt:
Der Stiftungsrat bestimmt jeweils für ein Jahr die Revisionsstelle. Sie ist beliebig wiederwählbar.
Fassung vom 13. September 2023
Fassung gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 13. September 2023.